Rahmenbedingungen
Kontaktaufnahme / Erstgespräch
Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird ein persönlicher Termin zum Erstgespräch vereinbart. Bei diesem geht es um ein persönliches Kennenlernen zwischen Klienten und Psychotherapeuten. Dabei haben Sie die Gelegenheit Ihre aktuelle Problematik kurz zu schildern, Ihre Erwartung und Wünsche an die Therapie sowie offene Fragen zu klären. Im Erstgespräch bekommen Sie auch Information darüber, was Sie von einer Psychotherapie erwarten können.
Nach dem Erstgespräch wird gemeinsam entschieden, wie und ob die Psychotherapie weitergeht.
Dauer und Frequenz
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Die Dauer und die Frequenz der einzelnen Therapiesitzungen werden individuell vereinbart. Zunächst ist es sinnvoll, die Therapiesitzungen wöchentlich, später dann in größeren Zeitabständen zu vereinbaren.
Die Verhaltenstherapie arbeitet tendenziell ziel- und lösungsorientiert und ist eine Kurzzeittherapie.
Generell ist es das Ziel, die Psychotherapie so kurz wie möglich und nur so lange wie nötig zu machen.
Psychotherapeutische Verschwiegenheit
Um Ihnen eine geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, sind Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie deren Hilfspersonal gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Kosten der Psychotherapie
Eine Therapieeinheit (auch Erstgespräch) dauert 50 Minuten und kostet 120 Euro.
Die Kosten der Behandlung und der Psychotherapie können bei Vorliegen einer diagnostizierbaren psychischen Erkrankung zum Teil über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Derzeitige Rückerstattung der Krankenkassen (stand Jänner 2023)
• SVS € 45,00 pro Einheit
• ÖGK € 31,50 pro Einheit
• BVAEB € 42,40 pro Einheit
Die meisten privaten Zusatzversicherungen übernehmen dann die restlichen Kosten der Psychotherapie (bis zu einer bestimmten Höhe – dies muss vom Klienten selbst abgeklärt werden)
Absageregelung
Sollen Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, sollte dieser bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abgesagt bzw. verschoben werden. Ansonsten bzw. bei Nichterscheinen muss ich Ihnen das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Terminvergabe zur Gänze verrechnen. Eine Rückerstattung über die Krankenkasse wäre in einem solchen Fall leider nicht möglich.
Kontakt
0680/ 55 43 196
neuwirth.bettina@gmx.net
Klagenfurt
Priesterhausgasse 8
9020 Klagenfurt